Inhalt des Dokuments
Fachgebiet Sozialrecht und Zivilrecht - Über uns
Das Fachgebiet Sozialrecht und Zivilrecht widmet sich in Forschung und Lehre den drei Arbeitsbereichen:
- Kinder, Jugend und Familie;
- Sozialpolitik, insbesondere Grundsicherung und Sozialhilfe;
- Soziale Arbeit: Organisation, Planung, Finanzierung und Recht
Dies geschieht jeweils hinsichtlich der Bezüge der rechtlichen, organisatorischen und institutionellen Regelungen zu den genannten sozialpädagogischen und sozialwissenschaftlichen Themenfeldern.
Im Arbeitsbereich "Kinder, Jugend und Familie" liegen aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit in der lehrbuchmäßigen Bearbeitung des Familienrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts und in der Kommentierung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Von September 2003 bis Ende 2005 wurde in Kooperation mit der Fachhochschule Darmstadt das Forschungsprojekt "Fortentwicklung der Jugendhilfepraxis zum Kindschaftsrecht" (PDF, 5,1 KB) durchgeführt. Von November 2005 bis November 2008 beschäftigt sich ein Forschungsprojekt mit dem Thema "Innovationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft - Untersuchung am Beispiel der Rechtsinstitution "Anwalt des Kindes" (PDF, 8,9 KB).
Im Arbeitsbereich "Sozialpolitik" ist Arbeitsschwerpunkt die Untersuchung der Existenzsicherung. Ergebnisse sind vornehmlich die Kommentierung (als Herausgeber und Autor) der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II, sowie (als Herausgeber und Autor) des Sozialhilferechts SGB XII.
Im Arbeitsgebiet "Soziale Arbeit" findet gegenwärtig insbesondere eine Befassung mit den gemeinschafts(-europa-)rechtlichen Auswirkungen auf die Leistungserbringung in der Sozialen Arbeit in Deutschland statt. Beispiel hierfür sind etwa Publikationen zu Auswirkungen der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts auf die deutsche Kinder- und Jugendhilfe.
